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Wie können Eltern und Schule gemeinsam….
Im Vortrag präsentiert Jörg Berger seine Vision einer zeitgemässen Schule des 21. Jahrhunderts. Lassen Sie sich von seinen mutigen Ideen, vielseitigen Erfahrungen und seinem fundierten Wissen inspirieren.
Jörg Berger ist Schulleiter in Knonau, Geschäftsleitungsmitglied des Verbandes Schulleiterinnen und Schulleiter Schweiz VLSCH, Initiant des Buches «Schule 21 macht glücklich» und Vizepräsident des Vereins proEdu.
Samstag 25. Mai 2024, 11.00 - 12.00 Uhr in Olten
Donnerstag 5. Mai 2022, 19.30 Uhr
Burgdorfspital, Spitalgasse 2, Freiburg
Schule und Elternhaus Kanton Freiburg und andere Vereine sind gegen die geforderten Schulschliessungen. Diese hätten für Schülerinnen und Schüler, sowie für die Wirtschaft negative Folgen.
Bei allen Instanzen, die direkt von einer Schulschliessung betroffen wären, ist man sich einig: die Schliessung der obligatorischen Schulen muss so lange wie möglich umgangen werden. Das sagt auch Andreas Schmid, Präsident vom Verein Schule und Elternhaus Freiburg. «Wir sind klar gegen Schliessungen der Schulen.» Die Erfahrungen aus dem Frühling haben gezeigt, dass man besonders für die Primarschulen auf die Schliessung verzichten sollte. «Die Situation zu Hause ist nicht immer einfach. Und auch die Schere zwischen schwachen und guten Schülern wird durch den Fernunterricht immer grösser.»
Die Pubertät trifft Kinder und Eltern gleichermassen unverschuldet. Jugendliche orientieren sich zunehmend an Gleichaltrigen und verfolgen eigene Ziele und Wege. Nach wie vor sind sie in vielerlei Hinsicht auf die Eltern angewiesen.
Wie können wir als Eltern diesen Balanceakt meistern?
Am interaktiven Elternabend mit dem Sozialpädagogen Marc Pfander wechseln sich Inputs mit konkreten Strategien und Möglichkeiten zum gegenseitigen Austausch und Ausprobieren des Gesagten ab.
Ein Bundesgerichtsurteil vom 7. Dezember 2017 hält fest, dass Kostenbeteiligungen der Eltern an Sprachkursen und Klassenlagern nicht erlaubt ist, da die Verfassung einen ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht garantiert. Die Schulgemeinden dürfen den Eltern einzig diejenigen Kosten in Rechnung stellen, die diese aufgrund der Abwesenheit ihrer Kinder einsparen, also nur die Verpflegungskosten, die je nach Alter des Kindes zwischen 10 und 16 Franken pro Tag betragen.